Die Verordnung zur Durchführung des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung und zur Durchführung des Hessischen Freiwilligen-Polizeidienst-Gesetzes (HSOG-DVO) wurde geändert durch:

bulletVerordnung vom 25. Februar 2008 (GVBl. I S. 646): § 1.

     

 

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