... letzte Eingabe rückgängig machenGVBl_II_Uebersicht.gif (1127 Byte)... letzte Eingabe wieder herstellen

horizontal rule

Verordnung über den vorübergehenden Aufenthalt von Asylbewerbern außerhalb des Bereichs der Aufenthaltsgestattung

Vom 3. Dezember 1991
GVBl. I S. 359


Auf Grund des § 25 Abs. 6 des Asylverfahrensgesetzes in der Fassung vom 9. April 1991 (BGBl. I S. 870) wird verordnet:

 

§ 1


(1) Asylbewerber dürfen sich ohne Erlaubnis außer in dem Bezirk der Ausländerbehörde, für den der Aufenthalt nach § 20 Abs. 1 des Asylverfahrensgesetzes gestattet wurde, vorübergehend auch im übrigen Gebiet des Regierungsbezirks aufhalten.


(2) Beschränkungen und Auflagen nach § 20 Abs. 2 des Asylverfahrensgesetzes bleiben unberührt.

 

§ 2


Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

 

horizontal rule

... letzte Eingabe rückgängig machenGVBl_II_Uebersicht.gif (1127 Byte)... letzte Eingabe wieder herstellen