bullet§ 1 Abs. 3 angefügt durch Art. 1 der ÄndVO vom 17. Juni 2005 (GVBl. I S. 513). In Kraft getreten am Tage nach der Verkündung. Verkündet am 30. Juni 2005. Für die bis dahin geltende Fassung hier klicken.

     

 

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