1. die Verhütung von Bränden sowie die Organisation und Durchführung der
Brandverhütungsschau,
2. die Organisation, Mindeststärke und Ausrüstung der Feuerwehren sowie Schutz- und
Dienstkleidung, Dienstgradabzeichen, Ausbildung und Laufbahnen der Angehörigen der
öffentlichen Feuerwehren und Werkfeuerwehren,
3. die Verpflichtung zur Aufstellung nichtöffentlicher Feuerwehren,
4. Feuerlöschmittel und Feuerlöschgeräte,
5. die Verbindlicherklärung feuerwehrtechnischer Normen,
6. die Ausbildung, Aufgaben, Dienstaufwands- und Reisekostenentschädigungen der
ehrenamtlichen Ortsbrandmeister, Stadtbrandinspektoren, Kreisbrandinspektoren und
Kreisbrandmeister sowie deren Vertreter,
7. die Verwendung und das Bewilligungsverfahren bei der Vergabe von Beihilfen aus
Mitteln der Feuerschutzsteuer.