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§ 115

In-Kraft-Treten und Befristung


(1) Es treten in Kraft

1. § 27 Abs. 4 Satz 1, § 44 Abs. 1 Satz 2, § 63 Abs. 4 Satz 3, § 82 Abs. 2 Satz 3, § 89 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3, § 91 Abs. 5, § 92 Abs. 2 Satz 1, § 95 Abs. 3 Satz 3, § 98 Abs. 1, § 99 Abs. 4 und § 114 am Tage nach der Verkündung dieses Gesetzes,

2. die übrigen Vorschriften am 1. Januar 1991.


(2) Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2009 außer Kraft.

     

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