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Bekanntmachung der Neufassung des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung

Vom 14. Januar 2005
GVBl. I S. 14


Aufgrund des Art. 3 des Achten Gesetzes zur Änderung des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung vom 15. Dezember 2004 (GVBl. I S. 444) wird nachstehend der Wortlaut des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der vom 22. Dezember 2004 an geltenden Fassung bekannt gemacht.

     

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