1. die Organisation, die Mindeststärke und die Ausrüstung der
Feuerwehren, die Ausbildung und die Laufbahnen der Angehörigen der Feuerwehren sowie die
Finanzierung der entsprechenden Maßnahmen,
2. den Personenkreis der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen, die
ständig zu besonderen Dienstleistungen herangezogen werden, und ihre
Aufwandsentschädigung (§ 11),
3. die Organisation und Durchführung der Gefahrenverhütungsschau (§ 15),
4. die Art und den Umfang des Brandsicherheitsdienstes, die Pflicht zur
Anmeldung von Veranstaltungen, die Anmeldefrist und die Pflicht zur Duldung der
Sicherheitswache sowie die zur Befolgung der im Rahmen der Sicherheitswache getroffenen
Anordnungen (