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bulletÜberschrift neu gefasst durch Art. 2 des ÄndG vom 12. Dezember 2006 (GVBl. I S. 671, 674). In Kraft getreten am Tage nach der Verkündung. Die bisherige Bezeichnung der Verordnung lautet: "Verordnung über den Mutterschutz für Beamtinnen".
 

     

 

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