|
| |
§ 9
Aufgaben
Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses setzt die Prüfungsaufgaben fest. Er kann mehrere
Aufgaben zur Wahl stellen. Für die im § 12 unter A 1 b und
c, B 1 b und c vorgesehenen Aufgaben hat ein Mitglied des Prüfungsausschusses
Musterlösungen zu fertigen.
| |
|