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Das Zweite Gesetz zur abschließenden Regelung der Überleitung vom mittleren in den gehobenen Polizeivollzugsdienst - Zweites Überleitungsabschlussgesetz (2. PolBeamtÜAG) - wurde geändert durch:

bulletGesetz vom 21. Juli 2006 (GVBl. I S. 394, 420): § 1.

     

 

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