1. die Voraussetzungen für die Berufung in das
Beamtenverhältnis nach dem Hessischen Beamtengesetz und der Hessischen
Laufbahnverordnung in der jeweils geltenden Fassung erfüllen und
2. das Abschlusszeugnis einer Fachhochschule in den
Fachrichtungen Vermessungswesen, Geoinformatik oder einen hochschulrechtlich
hinsichtlich dieser Fachrichtungen als gleichwertig anerkannten
Studienabschluss besitzen.