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§ 3

Einstellungsvoraussetzungen


In den Vorbereitungsdienst können Bewerberinnen und Bewerber eingestellt werden, die

1. die Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis nach dem Hessischen Beamtengesetz und der Hessischen Laufbahnverordnung in der jeweils geltenden Fassung erfüllen und

2. das Abschlusszeugnis einer Fachhochschule in den Fachrichtungen Vermessungswesen, Geoinformatik oder einen hochschulrechtlich hinsichtlich dieser Fachrichtungen als gleichwertig anerkannten Studienabschluss besitzen.

     

 

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