zur alphabetischen Übersichtzur Suchmaschine
... letzte Eingabe rückgängig machenGVBl_II_Uebersicht.gif (1127 Byte)... letzte Eingabe wieder herstellen

horizontal rule

              

Anlage

zu § 14 Absatz 1 vorstehender Prüfungsordnung

 

Befähigungszeugnis für die Anstellung als Veterinärbeamter in der allgemeinen und inneren Verwaltung des Landes Hessen

 

Nachdem der Tierarzt Dr. ...

aus ... geb. am ...

in ...

die Prüfung für den tierärztlichen Staatsdienst in der allgemeinen und inneren Verwaltung auf Grund der Verordnung vom ... (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen vom ... Seite ... ) mit dem Urteil

...

bestanden hat, wird ihm hierdurch das Befähigungszeugnis für die Anstellung als Veterinärbeamter in der allgemeinen und inneren Verwaltung des Landes Hessen mit Geltung vom ... erteilt. Ein Anspruch auf Anstellung im hessischen Staatsdienst wird damit nicht erworben.

 

Wiesbaden, den ...

 

Der Hessische Minister ...

 

     

 

horizontal rule

horizontal rule

© 2009

Ein Online-Service der in Zusammenarbeit mit
Prof. Dr. Friedrich von Zezschwitz und Moritz von Zezschwitz (Gießen)
und der