|
|
|
|
zu § 14 Absatz 1 vorstehender Prüfungsordnung
Befähigungszeugnis für die Anstellung als Veterinärbeamter in der allgemeinen und inneren Verwaltung des Landes Hessen
Nachdem der Tierarzt Dr. ... aus ... geb. am ... in ... die Prüfung für den tierärztlichen Staatsdienst in der allgemeinen und inneren Verwaltung auf Grund der Verordnung vom ... (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen vom ... Seite ... ) mit dem Urteil ... bestanden hat, wird ihm hierdurch das Befähigungszeugnis für die Anstellung als Veterinärbeamter in der allgemeinen und inneren Verwaltung des Landes Hessen mit Geltung vom ... erteilt. Ein Anspruch auf Anstellung im hessischen Staatsdienst wird damit nicht erworben.
Wiesbaden, den ...
Der Hessische Minister ... |
|
|
© 2009 |