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Verordnung über die Prüfung für den tierärztlichen Staatsdienst in der allgemeinen und inneren Verwaltung in Hessen Vom 1. Februar 1950
Inhaltsübersicht (nichtamtlich)
I. Allgemeines
II. Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung
III. Allgemeine Prüfungsbestimmungen
IV. Gang der Prüfung
V. Feststellung des Prüfungsergebnisses
VI. Prüfungsgebühren
VII. Schlußbestimmungen
Auf Grund des § 106 des Gesetzes über die Rechtsstellung der Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienste des Landes Hessen (HBG) in der Fassung vom 25. Juni 1948 (GVBl. S. 101) wird hiermit für die Durchführung der Prüfung für den tierärztlichen Staatsdienst die nachstehende Prüfungsordnung erlassen:
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