... letzte Eingabe rückgängig machenGVBl_II_Uebersicht.gif (1127 Byte)... letzte Eingabe wieder herstellen

horizontal rule

Verordnung zur Übertragung der Ermächtigung nach Art. II § 1 Abs. 2 Satz 3 des Gesetzes zur Änderung des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes

Vom 18. Mai 1978
GVBl. I S. 277

Auf Grund des Art. II § 1 Abs. 2 Satz 4 des Gesetzes zur Änderung des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes vom 23. August 1976 (BGBl. I S. 2384) wird verordnet:

 

§ 1


Die Ermächtigung der Landesregierung, durch Rechtsverordnung die Regelungen über die Ausbildung, Einführung und Prüfungen nach Maßgabe des Art. II § 1 Abs. 2 Satz 3 des Gesetzes zur Änderung des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes anzupassen, wird auf den Minister der Finanzen übertragen.

 

§ 2


Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

 

horizontal rule

... letzte Eingabe rückgängig machenGVBl_II_Uebersicht.gif (1127 Byte)... letzte Eingabe wieder herstellen