ERSTER ABSCHNITT
Allgemeines
§ 1
Begriffsbestimmung
(1) Einstellung ist die Begründung eines Beamtenverhältnisses.
(2) ...
(3) Beförderung ist die Verleihung eines anderen Amts mit höherem Endgrundgehalt. Welche Ämter regelmäßig zu durchlaufen sind, bestimmt der Fachminister im
Einvernehmen mit dem für das Dienstrecht zuständige Ministerium.