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§ 2

Bewerbung


(1) Der Antrag auf Einstellung in den Vorbereitungsdienst ist beim Oberbergamt einzureichen.


(2) Dem Antrag sind beizufügen:

1. ein vom Bewerber handgeschriebener Lebenslauf,

2. ein Lichtbild aus neuester Zeit,

3. ein Zeugnis über den Nachweis der Hochschulreife (Hochschulzugangsberechtigung),

4. die Bescheinigung eines Oberbergamtes über den ordnungsgemäßen Abschluß der Ausbildung als Beflissener des Markscheidefachs,

5. der Nachweis nach § 1 Abs. 1 Nr. 3,

6. die Urkunde über die Verleihung des akademischen Grades, der durch den Abschluß nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 erworben wird,

7. eine schriftliche Erklärung, ob gerichtliche Strafen vorliegen oder ob ein gerichtliches Strafverfahren oder ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft anhängig ist.

Bewerber, deren Einstellung in Aussicht genommen ist, haben auf Anforderung ferner vorzulegen:

8. eine Geburtsurkunde, verheiratete Bewerber auch eine Heiratsurkunde und etwaige Geburtsurkunden von Kindern,

9. ein amtsärztliches Zeugnis, aus dem hervorgeht, daß der Bewerber von körperlichen Gebrechen, Fehlern der Sinnesorgane und wahrnehmbaren Anlagen zu chronischen Krankheiten soweit frei ist, daß er für die Ausbildung als Bergvermessungsreferendar geeignet ist.

Bei den in Nr. 3 bis 6 und 8 genannten Unterlagen genügt die Vorlage einer beglaubigten Abschrift oder Ablichtung.

 

     

 

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