|
| |
§ 9
Einführung
Zu Beginn des Vorbereitungsdienstes wird der Referendar eine Woche beim Oberbergamt mit
den bergrechtlichen, bergbehördlichen und beamtenrechtlichen Bestimmungen sowie den
Vorschriften, die während der einzelnen Ausbildungsabschnitte besonders zu beachten sind,
vertraut gemacht. Dabei ist der Referendar auch über die in der Ausbildungszeit zu
erledigenden Aufgaben und zu erwerbenden Kenntnisse zu unterrichten.
| |
|