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§ 9

Einführung


Zu Beginn des Vorbereitungsdienstes wird der Referendar eine Woche beim Oberbergamt mit den bergrechtlichen, bergbehördlichen und beamtenrechtlichen Bestimmungen sowie den Vorschriften, die während der einzelnen Ausbildungsabschnitte besonders zu beachten sind, vertraut gemacht. Dabei ist der Referendar auch über die in der Ausbildungszeit zu erledigenden Aufgaben und zu erwerbenden Kenntnisse zu unterrichten.

 

     

 

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