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Verordnung über die Gewährung von Zulagen für Ausbildungsbeauftragte an Studienseminaren für Lehrkräfte

Vom 17. Juni 2003
GVBl. I S. 186

Verkündet am 11. Juli 2003


Aufgrund des § 78 des Bundesbesoldungsgesetzes in der Fassung vom 6. August 2002 (BGBl. I S. 3022), geändert durch Gesetz vom 6. August 2002 (BGBl. I S. 3082), wird verordnet:

 

§ 1

Zulage für Ausbildungsbeauftragte


Lehrkräfte erhalten für die Dauer einer Verwendung als Ausbildungsbeauftragte an einem Studienseminar eine Stellenzulage in Höhe von 76,69 Euro.

 

§ 2

In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten


Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. August 2002 in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2013 außer Kraft.

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