



Verordnung über die Gewährung
von Zulagen für Ausbildungsbeauftragte an Studienseminaren für Lehrkräfte
Vom 17. Juni 2003
GVBl. I S. 186
Verkündet am 11. Juli 2003
Aufgrund des § 78 des Bundesbesoldungsgesetzes in der Fassung
vom 6. August 2002 (BGBl. I S. 3022), geändert durch Gesetz vom 6. August 2002
(BGBl. I S. 3082), wird verordnet:
§ 1
Zulage für
Ausbildungsbeauftragte
Lehrkräfte erhalten für die Dauer einer Verwendung als Ausbildungsbeauftragte an
einem Studienseminar eine Stellenzulage in Höhe von 76,69 Euro.
§ 2
In-Kraft-Treten,
Außer-Kraft-Treten
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. August 2002 in Kraft. Sie tritt mit
Ablauf des 31. Dezember 2013 außer Kraft.


