Die aufgrund des Art. 1 entstehenden finanziellen Mehrbelastungen im
Haushaltsjahr 2008 von insgesamt 36,6 Millionen Euro werden wie folgt
gedeckt:
1. Mehreinnahmen durch Grundstücksveräußerungen des
Landesbetriebs Hessisches Immobilienmanagement (Kap. 06 13 - 131 01)
in Höhe von 2,8 Millionen Euro,
2. Minderausgaben beim Zuschuss für Baumaßnahmen des
Landesbetriebs Hessisches Immobilienmanagement (Kap. 06 13 - 891 01)
in Höhe von 13,5 Millionen Euro,
3. Mehreinnahmen bei Geldstrafen und Geldbußen im Bereich der
Staatsanwaltschaften (Kap. 05 03 - 112) in Höhe von 12,3 Millionen
Euro,
4. Minderausgaben bei den Erstattungen nach dem
Landesaufnahmegesetz (Kap. 08 05 - 633) in Höhe von 4,0 Millionen
Euro und
5. Minderausgaben bei den Erstattungen an den
Landeswohlfahrtsverband für die Verwaltungskosten im Bereich des
Maßregelvollzugs (Kap. 08 07 - 633) in Höhe von 4,0 Millionen Euro."