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bullet§ 2a eingefügt durch Art. 1 des ÄndG vom 1. Oktober 2008 (GVBl. I S. 844). In Kraft getreten am Tage nach der Verkündung. Verkündet am 6. Oktober 2008.

Zur Bestimmung der Deckung siehe nachfolgenden Art. 4 des Gesetzes vom 1. Oktober 2008 (GVBl. I S. 844):

"Artikel 4

Bestimmung der Deckung

Die aufgrund des Art. 1 entstehenden finanziellen Mehrbelastungen im Haushaltsjahr 2008 von insgesamt 36,6 Millionen Euro werden wie folgt gedeckt:

1. Mehreinnahmen durch Grundstücksveräußerungen des Landesbetriebs Hessisches Immobilienmanagement (Kap. 06 13 - 131 01) in Höhe von 2,8 Millionen Euro,

2. Minderausgaben beim Zuschuss für Baumaßnahmen des Landesbetriebs Hessisches Immobilienmanagement (Kap. 06 13 - 891 01) in Höhe von 13,5 Millionen Euro,

3. Mehreinnahmen bei Geldstrafen und Geldbußen im Bereich der Staatsanwaltschaften (Kap. 05 03 - 112) in Höhe von 12,3 Millionen Euro,

4. Minderausgaben bei den Erstattungen nach dem Landesaufnahmegesetz (Kap. 08 05 - 633) in Höhe von 4,0 Millionen Euro und

5. Minderausgaben bei den Erstattungen an den Landeswohlfahrtsverband für die Verwaltungskosten im Bereich des Maßregelvollzugs (Kap. 08 07 - 633) in Höhe von 4,0 Millionen Euro."

     

 

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