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Die Verordnung über den Umfang der Lehrverpflichtung des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals an den Hochschulen des Landes (Lehrverpflichtungsverordnung) wurde geändert durch:

bulletVerordnung vom 17. Juni 2008 (GVBl. I S. 767): §§ 3, 8.

     

 

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