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bulletDer Vierte Abschnitt des Ersten Teils (§§ 29, 39) wurde aufgehoben durch Art. 1 Nr. 13 der Dritten ÄndVO vom 4. Februar 2000 (GVBl. I S. 98, 100). In Kraft ab 29. Februar 2000. Für den Wortlaut der bis zum 28. Februar 2000 geltenden Fassung des Vierten Abschnitts des Ersten Teils hier klicken.
 

     

 

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