Wahlordnung zum Hessischen Personalvertretungsgesetz (WO)
Vom 8. April 1988 GVBl. I S. 139
Übersicht (teilweise nichtamtlich)
ERSTER TEIL Wahl des Personalrats
Erster Abschnitt: Gemeinsame Vorschriften über Vorbereitung und Durchführung der Wahl
Zweiter Abschnitt: Besondere Vorschriften für die Wahl mehrerer Personalratsmitglieder oder Gruppenvertreter
Erster Titel: Wahlverfahren bei Vorliegen mehrerer Wahlvorschläge (Verhältniswahl)
Zweiter Titel: Wahlverfahren bei Vorliegen eines Wahlvorschlags (Mehrheitswahl)
Dritter Abschnitt: Besondere Vorschriften für die Wahl eines Personalratsmitgliedes oder eines Gruppenvertreters (Mehrheitswahl)
Vierter Abschnitt Wahl der Vertreter der nichtständig Beschäftigten
ZWEITER TEIL Wahl des Bezirkspersonalrats
DRITTER TEIL Wahl des Hauptpersonalrats
VIERTER TEIL Wahl des Gesamtpersonalrats
FÜNFTER TEIL Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung
SECHSTER TEIL Schlußvorschriften
Auf Grund des § 115 des Hessischen Personalvertretungsgesetzes vom 24. März 1988 (GVBl. I S. 103) wird verordnet: