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Hessisches Gesetz über die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zum Abbau von Diskriminierungen von Frauen in der öffentlichen Verwaltung
(Hessisches Gleichberechtigungsgesetz - HGlG - )

Vom 31. August 2007
GVBl. I S. 
586

Inhaltsübersicht (nichtamtlich):

Erster Abschnitt
Allgemeines

bullet§ 1 Ziel des Gesetzes
bullet§ 2 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
bullet§ 3 Grundsätze

Zweiter Abschnitt
Frauenförderung

bullet§ 4 Aufstellung von Frauenförderplänen
bullet§ 5 Inhalt des Frauenförderplanes
bullet§ 6 Verfahren zur Aufstellung von Frauenförderplänen, Bekanntmachung, Berichte
bullet§ 7 Vergabe von Ausbildungsplätzen
bullet§ 8 Ausschreibungen
bullet§ 9 Vorstellungsgespräch
bullet§ 10 Auswahlentscheidungen
bullet§ 11 Personalentwicklung
bullet§ 12 Gremien

Dritter Abschnitt
Vereinbarkeit von Beruf und Familie[*]

bullet§ 13 Arbeitsbedingungen, Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung

Vierter Abschnitt
Frauenbeauftragte

bullet§ 14 Bestellung von Frauenbeauftragten
bullet§ 15 Dauer der Bestellung und Abberufung
bullet§ 16 Aufgaben und Rechte der Frauenbeauftragten
bullet§ 17 Widerspruchsrecht
bullet§ 18 Dienstliche Stellung

Fünfter Abschnitt
Übergangs- und Schlussvorschriften

bullet§ 19 Auflösung und Teilauflösung von Dienststellen und Eingliederung in neue oder andere Dienststellen
bullet§ 20 Änderungen von Gesetzen
bullet§ 21 Rechte der schwerbehinderten Beschäftigten
bullet§ 22 Aufgaben der kommunalen Frauenbüros
bullet§ 23 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

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