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Mutterschutz und Erziehungsurlaub
1. des Mutterschutzgesetzes auf Beamtinnen, 2. Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes über die Elternzeit auf Beamte; dabei kann die Gewährung von beihilfegleichen Leistungen, von Leistungen, die der unentgeltlichen Heilfürsorge entsprechen, und die Erstattung von Beiträgen zur Krankenversicherung vorgesehen werden. |
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