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bulletÜberschrift des Vierten Titels neu gefasst durch Art. 1 des ÄndG vom 5. März 2009 (GVBl. I S. 95). In Kraft getreten am 1. April 2009. Verkündet am 16. März 2009. Die bis dahin geltende Fassung lautet: "Rechtsstellung der Beamten und Versorgungsempfänger bei der Auflösung oder Umbildung von Behörden oder Körperschaften ".

     

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