Überschrift des Vierten Titels neu gefasst durch Art. 1
des ÄndG vom 5. März 2009 (GVBl. I S. 95). In Kraft getreten am 1. April
2009. Verkündet am 16. März 2009. Die bis dahin geltende Fassung lautet:
"Rechtsstellung der Beamten und Versorgungsempfänger bei der Auflösung oder
Umbildung von Behörden oder Körperschaften ".