1. Vereinigungen, Einrichtungen oder Unternehmen, deren Kapital (Grund-
oder Stammkapital) sich unmittelbar oder mittelbar ganz oder überwiegend in öffentlicher
Hand befindet oder die fortlaufend ganz oder überwiegend aus öffentlichen Mitteln
unterhalten werden,
2. zwischenstaatliche oder überstaatliche Einrichtungen, an denen eine
juristische Person oder ein Verband im Sinne des § 78 Abs. 3 Satz 1 des Hessischen
Beamtengesetzes durch Zahlung von Beiträgen oder Zuschüssen oder in anderer Weise
beteiligt ist,
3. natürliche oder juristische Personen, die der Wahrung von Belangen
einer juristischen Person oder eines Verbands im Sinne des § 78 Abs. 3 Satz 1 des Hessischen
Beamtengesetzes dient.