Präambel
Die Ausbildung der Juristen in der Bundesrepublik Deutschland ist durch das
Gesetz zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes vom 10. September 1971 (BGBl.
I S. 1557), das am 15. Juni 1972 in Kraft getreten ist, in wesentlichen Teilen
auf eine neue Grundlage gestellt worden. Mit dem vorliegenden Gesetz wird dieser
bundesrechtliche Rahmen für Hessen ausgefüllt und inhaltlich konkretisiert.
Ziel der juristischen Ausbildungsreform ist der kritische, aufgeklärt
rational handelnde Jurist, der sich seiner Verpflichtung als Wahrer des
freiheitlich demokratischen und sozialen Rechtsstaats bewusst ist und der in der
Lage ist, die Aufgaben der Rechtsfortbildung zu erkennen. In Übereinstimmung
damit sind die Inhalte und Ziele der Ausbildung im Folgenden, insbesondere in
den Paragraphen 6 und 23, beschrieben und festgelegt.