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Gesetz über die juristische Ausbildung
(Juristenausbildungsgesetz - JAG -)

Vom 12. März 1974
GVBl. I S. 157

in der Fassung vom 15. März 2004
GVBl. I S. 158

 

Präambel

Die Ausbildung der Juristen in der Bundesrepublik Deutschland ist durch das Gesetz zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes vom 10. September 1971 (BGBl. I S. 1557), das am 15. Juni 1972 in Kraft getreten ist, in wesentlichen Teilen auf eine neue Grundlage gestellt worden. Mit dem vorliegenden Gesetz wird dieser bundesrechtliche Rahmen für Hessen ausgefüllt und inhaltlich konkretisiert.

Ziel der juristischen Ausbildungsreform ist der kritische, aufgeklärt rational handelnde Jurist, der sich seiner Verpflichtung als Wahrer des freiheitlich demokratischen und sozialen Rechtsstaats bewusst ist und der in der Lage ist, die Aufgaben der Rechtsfortbildung zu erkennen. In Übereinstimmung damit sind die Inhalte und Ziele der Ausbildung im Folgenden, insbesondere in den Paragraphen 6 und 23, beschrieben und festgelegt.

 

Inhaltsübersicht (nichtamtlich):

ERSTER TEIL
Zuständigkeiten und Organisation

bullet§ 1 Gliederung des Studiums, Zuständigkeit
bullet§ 2 Justizprüfungsamt
bullet§ 3 Prüferinnen und Prüfer
bullet§ 4 Prüfungsausschüsse
bullet§ 5 Zuständigkeit der Präsidentin oder des Präsidenten und des Justizprüfungsamtes

ZWEITER TEIL
Staatliche Pflichtfachprüfung und universitäre Schwerpunktbereichsprüfung

bullet§ 6 Ziel der staatlichen Pflichtfachprüfung
bullet§ 7 Prüfungsfächer
bullet§ 8 Studien- und Regelstudienzeit
bullet§ 9 Zulassungsvoraussetzungen
bullet§ 10 Verpflichtung zur Verschwiegenheit
bullet§ 11 Zulassung zur ersten juristischen Staatsprüfung
bullet§ 12 Prüfungsleistungen und Prüfungsverfahren
bullet§ 13 Aufsichtsarbeiten
bullet§ 14 Mündliche Prüfung
bullet§ 15 Bewertung der Leistungen
bullet§ 16 Abbruch des Verfahrens, Nichterbringung von Leistungen
bullet§ 17 Täuschung und Ordnungsverstöße
bullet§ 18 Ausschluss von der weiteren Prüfung
bullet§ 19 Bildung der Abschlussnote
bullet§ 20 Verfahren bei erfolgloser Prüfung
bullet§ 21 Freiversuch
bullet§ 22 Zeugnis
bullet§ 23 Widerspruchsverfahren
bullet§ 24 Schwerpunktbereichsprüfung
bullet§ 25 Bestehen der ersten Prüfung

DRITTER TEIL
Der juristische Vorbereitungsdienst

Erster Abschnitt
Allgemeines

bullet§ 26 Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst
bullet§ 27 Rechtsstellung
bullet§ 28 Ausbildungsziele
bullet§ 29 Aufbau des juristischen Vorbereitungsdienstes
bullet§ 30 Dienstunfähigkeit und Beurlaubung

Zweiter Abschnitt
Die Ausbildung bei den Ausbildungsstellen

bullet§ 31 Stationsausbildung
bullet§ 32 Ausbildung in Zivilsachen
bullet§ 33 Ausbildung in Strafsachen
bullet§ 34 Ausbildung in der Verwaltung
bullet§ 35 Ausbildung bei einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt
bullet§ 36 Ausbildung während der Wahlstation

Dritter Abschnitt
Die Ausbildung in den Arbeitsgemeinschaften

bullet§ 37 Aufgabe der Arbeitsgemeinschaften
bullet§ 38 Organisation der Arbeitsgemeinschaften

Vierter Abschnitt
Mitwirkungsrechte der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare

bullet§ 39 Sprecherinnen und Sprecher
bullet§ 40 Sprecherversammlung
bullet§ 41 Aufgaben der Sprecherversammlung
bullet§ 42 Aufgaben des Ausbildungsausschusses
bullet§ 43 Eignungsausschuss
bullet§ 44 Kostentragung

VIERTER TEIL
Die zweite juristische Staatsprüfung

bullet§ 45 Ziel der zweiten juristischen Staatsprüfung
bullet§ 46 Prüfungsleistungen und Prüfungsverfahren
bullet§ 47 Zulassung zur zweiten juristischen Staatsprüfung
bullet§ 48 Aufsichtsarbeiten
bullet§ 49 Ausschluss von der weiteren Prüfung
bullet§ 50 Mündliche Prüfung
bullet§ 51 Bildung der Abschlussnote
bullet§ 52 Zeugnis bei Bestehen und Verfahren bei Misserfolg
bullet§ 52a Wiederholungsprüfung
bullet§ 53 Entlassung aus dem Ausbildungsverhältnis

FÜNFTER TEIL
Übergangs- und Schlussvorschriften

bullet§ 54
bullet§ 54a Übergangsvorschriften
bullet§ 55 Außer-Kraft-Treten
bullet§ 56
bullet§ 57 Erlass von Rechtverordnungen
bullet§ 58 In-Kraft-Treten

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