1. vier Monate bei einem Landgericht - Zivilkammer, Kammer für
Handelssachen - oder einem Amtsgericht - Zivilabteilung - in erstinstanzlichen
Zivilsachen;
2. vier Monate bei einer Staatsanwaltschaft, einem Amtsgericht -
Schöffengericht, Strafrichter - oder einem Landgericht - Strafkammer - in
Strafsachen;
3. vier Monate in der Verwaltung bei einer Gemeinde, einem Kreis
oder einer Behörde, soweit gewährleistet ist, dass die Ausbilderin oder der
Ausbilder die Befähigung zum höheren Dienst in der allgemeinen Verwaltung
besitzt;
4. neun Monate bei einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt,
die oder der möglichst auf allgemeinen Rechtsgebieten tätig ist; im Verlauf des
ersten Ausbildungsmonats richtet die Rechtsanwaltskammer einen einführenden
Anwaltslehrgang ein, im weiteren Verlauf dieser Ausbildung findet ein
zweiwöchiger Lehrgang im Arbeitsrecht statt;
5. drei Monate nach Wahl der Rechtsreferendarin oder des
Rechtsreferendars bei einer Ausbildungsstelle in einer der in Abs. 3 genannten
Wahlstationen.
1. Zivilrechtspflege mit Ausbildungsstellen bei
dem Oberlandesgericht - Zivilsenat -,
einem Landgericht - Berufungs- oder Beschwerdekammer -,
einem Amtsgericht - Abteilung für Familiensachen
(Familiengericht) oder Dezernate der Freiwilligen Gerichtsbarkeit, des
Grundbuch-, Zwangsvollstreckungs- oder Insolvenzrechts -,
einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt
der Tätigkeit in zivilgerichtlichen Berufungsverfahren oder in Familiensachen,
einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt
der Tätigkeit in der Insolvenz- und Vermögensverwaltung,
einer Syndikusanwältin oder einem Syndikusanwalt mit dem
Schwerpunkt der Tätigkeit in Zivilsachen,
einer Notarin oder einem Notar;
2. Strafrechtspflege mit Ausbildungsstellen bei
einer Staatsanwaltschaft, jedoch regelmäßig nicht in einem
allgemeinen Dezernat,
einem Amtsgericht - Jugendschöffengericht und Jugendrichter -,
einem Landgericht - Strafkammer -,
einem Oberlandesgericht - Strafsenat -,
einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt
der Tätigkeit in Strafsachen,
einer Justizvollzugsanstalt;
3. Staat und Verwaltung mit Ausbildungsstellen bei Behörden mit
in der Regel allgemeinen Verwaltungsaufgaben, jedoch regelmäßig auf einer
anderen Verwaltungsebene als in der Pflichtausbildung,
einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt
der Tätigkeit im Verwaltungsrecht, einem Gericht der Verwaltungsgerichtsbarkeit,
einer gesetzgebenden Körperschaft des Bundes oder des Landes
oder einer ihrer Fraktionen,
einer mit Regionalplanung oder Landesentwicklung befassten
Stelle;
4. Steuern und Finanzen mit Ausbildungsstellen bei
einem Finanzamt,
einer Behörde oder einer Körperschaft wirtschaftlicher
Selbstverwaltung in deren Tätigkeitsbereich Steuerrecht,
einem Wirtschaftsunternehmen in dessen Tätigkeitsbereich
Steuerrecht,
einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt
der Tätigkeit im Steuerrecht,
einer Wirtschaftsprüferin oder einem Wirtschaftsprüfer im
Tätigkeitsbereich Steuerrecht,
einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater,
einem Gericht der Finanzgerichtsbarkeit;
5. Arbeit mit Ausbildungsstellen bei
einem Arbeitgeberverband,
einer Gewerkschaft,
einem Wirtschaftsunternehmen in dessen Tätigkeitsbereich
Arbeitsrecht,
einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt
der Tätigkeit im Arbeitsrecht,
einem Gericht für Arbeitssachen;
6. Wirtschaft mit Ausbildungsstellen bei
einem Arbeitgeberverband,
einer Gewerkschaft,
einer Körperschaft wirtschaftlicher Selbstverwaltung,
einem Wirtschaftsunternehmen in dessen Tätigkeitsbereich
Wirtschaftsrecht,
einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt
der Tätigkeit im Wirtschaftsrecht,
einem Gericht, in dessen Zuständigkeit Verfahren aus dem Bereich
der Wirtschaft fallen;
7. Sozialwesen mit Ausbildungsstellen bei
einer Behörde oder Körperschaft sozialer oder beruflicher
Selbstverwaltung,
einem Wirtschaftsunternehmen in dessen Tätigkeitsbereich
Sozialrecht,
einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt
der Tätigkeit im Sozialrecht,
einem Gericht der Sozialgerichtsbarkeit oder einem Gericht der
Verwaltungsgerichtsbarkeit, in dessen Zuständigkeit Verfahren aus dem Bereich
des Sozialrechts fallen.