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Hessisches Personalvertretungsgesetz
(HPVG)
Vom 24. März 1988
GVBl. I S. 103
Übersicht (nicht
amtlich):
ERSTER TEIL
Personalvertretungen
Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften §§ 1 bis 8
Zweiter Abschnitt
Der Personalrat
Erster Titel
Wahl und Zusammensetzung §§ 9 bis 22
Zweiter Titel
Amtszeit §§ 23 bis 28
Dritter Titel
Geschäftsführung §§ 29 bis 43
Dritter Abschnitt
Die Personalversammlung §§ 44 bis 49
Vierter Abschnitt
Stufenvertretungen und Gesamtpersonalrat §§ 50 bis 53
Fünfter Abschnitt
Jugend- und Auszubildendenvertretung §§ 54 bis 59
Sechster Abschnitt
Beteiligung des Personalrats
Erster Titel
Allgemeines §§ 60 bis 68
Zweiter Titel
Formen und Durchführung der Beteiligung §§ 69 bis 73a
Dritter Titel
Beteiligung in sozialen Angelegenheiten §§ 74 bis 76
Vierter Titel
Beteiligung in Personalangelegenheiten §§ 77 bis 80
Fünfter Titel
Beteiligung in organisatorischen und wirtschaftlichen Angelegenheiten §§ 81 und
82
Sechster Titel
Zusammenarbeit mit Personalrat, Stufenvertretung und Gesamtpersonalrat § 83
ZWEITER TEIL
Besondere Vorschriften für einzelne Zweige des
öffentlichen Dienstes und für den Hessischen Rundfunk § 84
Erster Abschnitt
Zweiter Abschnitt
Polizei, Berufsfeuerwehr §§ 86 bis 89
Dritter Abschnitt
Landesbetrieb Hessen-Forst
Vierter Abschnitt
Schulen §§ 91 bis 96a
Fünfter Abschnitt
Hochschulen und andere Bildungseinrichtungen §§ 97 bis 104
Sechster Abschnitt
Besondere Vorschriften für das Landesamt für Verfassungsschutz § 105
Siebenter Abschnitt
Hessischer Rundfunk § 106
Achter Abschnitt
Rechtsreferendare, Fachlehreranwärter, Lehramts- und Studienreferendare
Erster Titel
Rechtsreferendare § 107
Zweiter Titel
Fachlehreranwärter, Lehramts- und Studienreferendare § 108
Neunter Abschnitt
Justizvollzug § 109
Zehnter Abschnitt
§ 110
Mitglied in der Arbeitsgruppe Personalvertretung der Deutschen
Rentenversicherung
DRITTER TEIL
Gerichtliche Entscheidungen, Tarifverträge und
Dienstvereinbarungen,
Übergangs- und Schlußvorschriften
Erster Abschnitt
Gerichtliche Entscheidungen §§ 111 und 112
Zweiter Abschnitt
Tarifverträge und Dienstvereinbarungen § 113
Dritter Abschnitt
Übergangs- und Schlußvorschriften §§ 114 bis 122

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