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Bekanntmachung über die Ablösung von Marktanleihen hessischer Gemeinden (Gemeindeverbände)

Vom 15. Februar 1938
Hess. Reg. Bl. S. 12

Da hessische Gemeinden (Gemeindeverbände) an den von der Deutschen Girozentrale - Deutsche Kommunalbank - begebenen Sammelablösungsanleihen beteiligt sind, wird die nachstehende Zehnte Verordnung über die Ablösung der Markanleihen der Gemeinden und Gemeindeverbände des Landes Preußen und der vormals Freien und Hansestadt Lübeck auch für das Land Hessen erlassen, soweit sie sich auf die von der Deutschen Girozentrale - Deutsche Kommunalbank - begebenen Ablösungsanleihen bezieht.

 

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