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§ 15

Inkrafttreten


Die Vorschriften des Fünften Teils Kapitel VIII der Dritten Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen und zur Bekämpfung politischer Ausschreitungen vom 6. Oktober 1931 und dieser Verordnung treten mit Wirkung vom 31. März 1933 ab in Kraft.

 

     

 

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