... letzte Eingabe rückgängig machenGVBl_II_Uebersicht.gif (1127 Byte)... letzte Eingabe wieder herstellen

horizontal rule

Verordnung zur Bestimmung der Formblätter für den Jahresabschluß der Eigenbetriebe

Vom 9. Juni 1989
GVBl. I S. 162

Auf Grund des § 23 Abs. 1 Satz 1, des § 24 Abs. 4 und des § 25 Abs. 2 des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 9. Juni 1989 (GVBl. I S. 154) wird verordnet:

 

§ 1

Bilanz


Zu § 23 Abs. 1 des Eigenbetriebsgesetzes

Für die Bilanz der Eigenbetriebe wird das Formblatt 1 (Anlage 1) bestimmt.

 

§ 2

Gewinn- und Verlustrechnung, Erfolgsübersicht


Zu § 24 Abs. 1 und 3 des Eigenbetriebsgesetzes

Für die Gewinn- und Verlustrechnung der Eigenbetriebe wird das Formblatt 2 (Anlage 2) und für die Erfolgsübersicht wird das Formblatt 3 (Anlage 3) bestimmt.

 

§ 3

Anlagennachweis


Zu § 25 Abs. 2 des Eigenbetriebsgesetzes

Für den Anlagennachweis der Eigenbetriebe wird das Formblatt 4 (Anlage 4) und für die Gliederung des Anlagennachweises wird das Formblatt 5 (Anlage 5) bestimmt.

 

§ 4

Übergangsvorschriften


Diese Verordnung ist erstmals auf den Jahresabschluß für das nach dem 31. Dezember 1988 beginnende Wirtschaftsjahr anzuwenden.

 

§ 5

Schlußvorschriften


(1) ...


(2) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

   

 

Anlagen
Formblatt 1: Bilanz
Formblatt 2: Gewinn- und Verlustrechnung
Formblatt 3: Erfolgsübersicht
Formblatt 4: Kopfspalten des Anlagennachweises
Formblatt 5: Gliederung des Anlagennachweises der Versorgungs- und Verkehrsbetriebe

 

horizontal rule

... letzte Eingabe rückgängig machenGVBl_II_Uebersicht.gif (1127 Byte)... letzte Eingabe wieder herstellen