ZEHNTER ABSCHNITT Gleichzeitige Durchführung von Direktwahlen und Bürgerentscheiden mit
Landtagswahlen, Volksabstimmungen, Volksentscheiden, Bundestags- und Europawahlen
1. Gleichzeitige Durchführung von Direktwahlen und
Bürgerentscheiden mit Landtagswahlen