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§ 1
Geltungsbereich
Die Wahlordnung gilt für die Wahl der Gemeindevertretungen (Gemeindewahl), der
Ortsbeiräte (Ortsbeiratswahl), der Kreistage (Kreiswahl), der Bürgermeister und Landräte (Direktwahl),
der Ausländerbeiräte (Ausländerbeiratswahl) und für die Durchführung eines
Bürgerentscheids (Abstimmung).
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