1. den Familiennamen, den Vornamen und die Wohnung des Wahlberechtigten,
2. die Angabe des Wahlraumes, einschließlich einer Kennzeichnung ob er
barrierefrei im Sinne des
§ 3 des
Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes vom 20. Dezember 2004
(GVBl. I S. 482) ist,
3. die Angabe der Wahlzeit,
4. die Nummer, unter der der Wahlberechtigte in das Wählerverzeichnis eingetragen ist,
5. die Aufforderung, die Wahlbenachrichtigung zur Wahl mitzubringen und den
Personalausweis, Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis, oder einen Reisepass
bereitzuhalten,
6. die Belehrung, dass die Wahlbenachrichtigung einen Wahlschein nicht ersetzt und
daher nicht zur Wahl in einem anderen als dem angegebenen Wahlraum berechtigt,
7. die Belehrung über die Beantragung eines Wahlscheines und über die Übersendung
von Briefwahlunterlagen. Sie muss mindestens Hinweise darüber enthalten,