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aufgehoben; vgl. GVBl. 2007 I S. 911

 

Gesetz zur Einführung des Kommunalwahlrechts für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger

Vom 12. September 1995
GVBl. I S. 462, 1996 I S. 46

 

Artikel 1

 

Artikel 2

 

Artikel 3

 

Artikel 4

 

Artikel 5

Inkrafttreten


Dieses Gesetz tritt am Tage nach der
Verkündung mit der Maßgabe in Kraft, daß Art. 1 und Art. 2 erstmals für Direktwahlen, Bürgerentscheide und Ausländerbeiratswahlen gelten, die frühestens drei Monate nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes stattfinden.

  

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