Die Wahlzeit der Ausländerbeiräte beginnt am 1. Dezember. Die Wahl findet an
einem Sonntag im Monat November statt. Der Wahltag wird von der Landesregierung
durch Verordnung bestimmt; für einzelne Gemeinden kann nach Maßgabe von Satz 2
ein abweichender Wahltag festgesetzt werden.