Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG)
Vom 16. Dezember 1969 GVBl. I S. 307
Übersicht:
ERSTER ABSCHNITT Allgemeine Vorschriften § 1 Anwendungsbereich § 2 Formen kommunaler Gemeinschaftsarbeit ZWEITER ABSCHNITT Die kommunale Arbeitsgemeinschaft § 3 Beteiligte und Aufgaben § 4 Verfahren DRITTER ABSCHNITT Der Zweckverband Erster Titel Grundlagen § 5 Beteiligte § 6 Rechtsnatur § 7 Rechtsverhältnisse § 8 Aufgabenübergang Zweiter Titel Bildung des Zweckverbandes § 9 Verbandssatzung § 10 Genehmigung § 11 Entstehung des Zweckverbandes § 12 Ausgleich § 13 Pflichtverband und Pflichtanschluß Dritter Titel Verfassung und Verwaltung § 14 Organe § 15 Verbandsversammlung § 16 Verbandsvorstand § 17 Ehrenamtliche und hauptamtliche Tätigkeit § 18 Wirtschaftsführung Vierter Titel Deckung des Finanzbedarfs § 19 Heranziehung der Verbandsmitglieder § 20 Heranziehung Dritter Fünfter Titel Änderungen und Auflösung § 21 Verfahren § 22 Abwicklung § 23 Wegfall von Verbandsmitgliedern
ERSTER ABSCHNITT Allgemeine Vorschriften
ZWEITER ABSCHNITT Die kommunale Arbeitsgemeinschaft
DRITTER ABSCHNITT Der Zweckverband
Erster Titel Grundlagen
Zweiter Titel Bildung des Zweckverbandes
Dritter Titel Verfassung und Verwaltung
Vierter Titel Deckung des Finanzbedarfs
Fünfter Titel Änderungen und Auflösung
VIERTER ABSCHNITT Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung
FÜNFTER ABSCHNITT Gemeindeverwaltungsverband und Verwaltungsgemeinschaft
Erster Titel Der Gemeindeverwaltungsverband
Zweiter Titel Die Verwaltungsgemeinschaft
Dritter Titel Pflichtverband und Pflichtgemeinschaft
SECHSTER ABSCHNITT Aufsicht
SIEBTER ABSCHNITT Übergangs- und Schlußbestimmungen