Der Gemeindevorstand nimmt an den Sitzungen der Gemeindevertretung teil. Er muss
jederzeit zu dem Gegenstand der Verhandlung gehört werden. Er ist verpflichtet,
der Gemeindevertretung auf Anfordern Auskünfte zu den Beratungsgegenständen zu
erteilen. Der Bürgermeister kann eine von der Auffassung des Gemeindevorstands
abweichende Meinung vertreten.