Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans der Gemeinden (Gemeindehaushaltsverordnung - GemHVO 1974 -)
Vom 13. Juli 1973 GVBl. I S. 275
Inhaltsübersicht (nicht amtlich)
ERSTER ABSCHNITT Haushaltsplan
ZWEITER ABSCHNITT Grundsätze für die Veranschlagung
DRITTER ABSCHNITT Deckungsgrundsätze
VIERTER ABSCHNITT Rücklagen
FÜNFTER ABSCHNITT Ausgleich des Haushalts
SECHSTER ABSCHNITT Finanzplanung
SIEBENTER ABSCHNITT Besondere Vorschriften für die Haushaltswirtschaft
ACHTER ABSCHNITT Vermögen
NEUNTER ABSCHNITT Jahresrechnung
ZEHNTER ABSCHNITT Schlußvorschriften
Auf Grund des § 154 Abs. 3 und 4 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung vom 1. Juli 1960 (GVBl. S. 103, 164), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Mai 1973 (GVBl. I S. 161), wird im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen verordnet: