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§ 1

Inhalt des Haushaltsplans


(1) Der Vermögenshaushalt umfaßt

auf der Einnahmeseite

1. die Zuführung vom Verwaltungshaushalt,

2. Einnahmen aus der Veränderung des Anlagevermögens,

3. Entnahmen aus Rücklagen,

4. Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen und für die Förderung von Investitionen Dritter, Beiträge und ähnliche Entgelte,

5. Einnahmen aus Krediten und inneren Darlehen;

 

auf der Ausgabeseite

6. die Tilgung von Krediten, die Rückzahlung innerer Darlehen, die Kreditbeschaffungskosten sowie die Ablösung von Dauerlasten,

7. Ausgaben für die Veränderung des Anlagevermögens, Zuschüsse für Investitionen Dritter sowie Verpflichtungsermächtigungen,

8. Zuführungen zu Rücklagen und die Deckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren,

9. die Zuführung zum Verwaltungshaushalt.


(2) Der Verwaltungshaushalt umfaßt die nicht unter Abs. 1 fallenden Einnahmen und Ausgaben.

 

     

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