zur alphabetischen Übersichtzur Suchmaschine
... letzte Eingabe rückgängig machenGVBl_II_Uebersicht.gif (1127 Byte)... letzte Eingabe wieder herstellen
   Paragraph zurück Inhaltsübersicht Paragraph weiter

horizontal rule

              

§ 2

Bestandteile des Haushaltsplans, Anlagen


(1) Der Haushaltsplan besteht aus

1. dem Gesamtplan,

2. den Einzelplänen des Verwaltungshaushalts und des Vermögenshaushalts,

3. den Sammelnachweisen,

4. dem Stellenplan.


(2) Dem Haushaltsplan sind als Anlagen beizufügen

1. der Vorbericht,

2. der Finanzplan mit dem ihm zugrunde liegenden Investitionsprogramm; ergeben sich bei der Aufstellung des Haushaltsplans wesentliche Änderungen für die folgenden Jahre, so ist ein entsprechender Nachtrag beizufügen,

3. eine Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen in den einzelnen Jahren voraussichtlich fällig werdenden Ausgaben; werden Ausgaben in den Jahren fällig, auf die sich der Finanzplan noch nicht erstreckt, so ist die voraussichtliche Deckung der Ausgaben dieser Jahre besonders darzustellen,

4. eine Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden mit Ausnahme der Kassenkredite und der Rücklagen zu Beginn des Haushaltsjahres,

5. die Wirtschaftspläne und neuesten Jahresabschlüsse der Sondervermögen, für die Sonderrechnungen geführt werden. Das gleiche gilt für die Unternehmen und Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit, an denen die Gemeinde mit mehr als 50 vom Hundert beteiligt ist; anstelle der Jahresabschlüsse und Wirtschaftspläne kann eine kurzgefaßte Übersicht über die Wirtschaftslage und die voraussichtliche Entwicklung der Unternehmen und Einrichtungen beigefügt werden,

6. eine Übersicht über die Mittel, die den Fraktionen der Gemeindevertretung nach § 36 a Abs. 4 der Hessischen Gemeindeordnung zur Verfügung gestellt werden,

7. eine Übersicht über die nach § 16 Abs. 2 gebildeten Budgets mit einer Benennung der den einzelnen Budgets zugeordneten Haushaltsstellen.

 

     

horizontal rule

... letzte Eingabe rückgängig machen
   Paragraph zurück Inhaltsübersicht Paragraph weiter

horizontal rule

© 2009

Ein Online-Service der in Zusammenarbeit mit
Prof. Dr. Friedrich von Zezschwitz und Moritz von Zezschwitz (Gießen)
und der