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bulletÜberschrift neu gefasst durch Art. 2 der Fünften ÄndVO vom 17. November 2008 (GVBl. I S. 933). In Kraft getreten am Tage nach der Verkündung. Verkündet am 21. November 2008. Die bis dahin geltende Überschrift lautet: "Anordnung zur Bestimmung der für das Verfahren für die Kostenerstattung nach § 4 des Gesetzes zur Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen zuständigen Stelle".

     

 

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