Überschrift neu gefasst durch Art. 2 der Fünften ÄndVO
vom 17. November 2008 (GVBl. I S. 933). In Kraft getreten am Tage nach der
Verkündung. Verkündet am 21. November 2008. Die bis dahin geltende
Überschrift lautet: "Anordnung zur Bestimmung der für das Verfahren für
die Kostenerstattung nach § 4 des Gesetzes zur Hilfe für Frauen bei
Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen zuständigen Stelle".