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aufgehoben; vgl. GVBl. 2007 I S. 659, GVBl. II 350-94 § 23
Erste Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens Vom 6. Februar 1935
Inhaltsübersicht (nichtamtlich)
Aufgabengebiet der Gesundheitsämter
Besetzung der Gesundheitsämter mit Ärzten
Besetzung der Gesundheitsämter mit Hilfskräften
Ausstattung der Gesundheitsämter mit Räumen und Einrichtungsgegenständen
Gebühren der Gesundheitsämter
Einschaltung der Gesundheitsämter
Auf Grund des § 10 des Gesetzes über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens vom 3. Juli 1934 (Reichsgesetzbl. I S. 531) wird im Einvernehmen mit dem Reichsminister der Finanzen verordnet:
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