Gesetz über die Änderung von Zuständigkeiten auf
den Gebieten der Volkswohlfahrt, des Gesundheitswesens und des Veterinärwesens
Vom 26. März 1959
GVBl. S. 7
Artikel 1
Die auf den Gebieten der Volkswohlfahrt, des Gesundheitswesens und des Veterinärwesens
für den Minister des Innern begründeten Zuständigkeiten gehen auf den Minister für
Arbeit, Volkswohlfahrt und Gesundheitswesen über, soweit nicht die folgenden Bestimmungen
Sonderregelungen enthalten.
(Art. 2 bis 9)
Artikel 10
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung
in Kraft.