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§ 41

In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten


Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1982 in Kraft. Die Ermächtigungen zum Erlaß der Rechtsverordnung nach § 7 Abs. 3, der Geschäfts- und Hausordnung und des Vollstreckungsplanes treten am Tage nach der Verkündung in Kraft. Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2012 außer Kraft.

  

     

 

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