§ 41
In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1982 in Kraft. Die Ermächtigungen zum Erlaß der
Rechtsverordnung nach § 7 Abs. 3, der Geschäfts- und
Hausordnung und des Vollstreckungsplanes treten am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2012 außer Kraft.