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Mit Wirkung vom 28. Februar 2001 wurde die "Anordnung über die Zuständigkeit nach der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für pharmazeutisch-technische Assistenten" vom 1. August 1972 (GVBl. I S. 299) durch § 12 der Verordnung zur Bestimmung von Zuständigkeiten im Bereich der staatlichen Gesundheitsverwaltung vom 20. Februar 2001 (GVBl. I S. 127) aufgehoben.

Für die bis dahin geltende Fassung der "Anordnung über die Zuständigkeit nach der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für pharmazeutisch-technische Assistenten" vom 1. August 1972 (GVBl. I S. 299) hier klicken.

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