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bullet§ 21 Abs. 5 eingefügt (bisheriger Abs. 5 jetzt Abs. 6) i. d. F. des Art. 1 der ÄndVO vom 4. März 1998 (GVBl. I S. 63). In Kraft ab 28. März 1998.
bullet§ 21 neu gefasst durch Art. 10 des Dritten VerwaltungsstrukturreformG vom 17. Oktober 2005 (GVBl. I S. 674, 677). In Kraft getreten am Tage nach der Verkündung. Verkündet am 26. Oktober 2005. Für die bis dahin geltende Fassung hier klicken.
 

     

 

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