bullet§ 1 Abs. 1 neu gefasst durch Art. 1 der Zweiten ÄndVO vom 14. März 2005 (GVBl. I S. 247). In Kraft getreten am Tage nach der Verkündung. Verkündet am 29. März 2005. Für die bis dahin geltende Fassung hier klicken.
bullet§ 1 Abs. 1 geändert und Abs. 2 bis 4 neu gefasst durch Art. 1 der Dritten ÄndVO vom 18. Dezember 2006 (GVBl. I S. 771). In Kraft getreten am Tage nach der Verkündung. Verkündet am 29. Dezember 2006. Für die bis dahin geltende Fassung hier klicken.

     

 

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