§ 1 Abs. 1 neu gefasst durch Art. 1 der Zweiten ÄndVO vom
14. März 2005 (GVBl. I S. 247). In Kraft getreten am Tage nach der Verkündung.
Verkündet am 29. März 2005. Für die bis dahin geltende Fassung
hier klicken.
§ 1 Abs. 1 geändert und Abs. 2 bis 4 neu gefasst durch
Art. 1 der Dritten ÄndVO vom 18. Dezember 2006 (GVBl. I S. 771). In Kraft
getreten am Tage nach der Verkündung. Verkündet am 29. Dezember 2006. Für
die bis dahin geltende Fassung
hier klicken.