Überschrift neu gefasst durch Art. 1 der Dritten ÄndVO
vom 18. Dezember 2006 (GVBl. I S. 771). In Kraft getreten am Tage nach der
Verkündung. Verkündet am 29. Dezember 2006. Die bis dahin geltende
Bezeichnung lautet "Verordnung zur Bestimmung von Zuständigkeiten im Bereich
der staatlichen Gesundheitsverwaltung".