bulletÜberschrift neu gefasst durch Art. 1 der Dritten ÄndVO vom 18. Dezember 2006 (GVBl. I S. 771). In Kraft getreten am Tage nach der Verkündung. Verkündet am 29. Dezember 2006. Die bis dahin geltende Bezeichnung lautet "Verordnung zur Bestimmung von Zuständigkeiten im Bereich der staatlichen Gesundheitsverwaltung".

     

 

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